Autoren-Archiv: Dr. Jochen Beckmann

Rechtsanwalt und Abogado, RÖDL Spain

Auch Spanien vollzieht die Wende: Der Vorrang alternativer Streitbeilegung im neuen spanischen Zivilprozess

Mit dem Inkrafttreten des spanischen „Effizienzsteigerungsgesetzes der Justiz“ hat Spanien bereits Anfang 2025 einen grundlegenden Paradigmenwechsel in seinem Zivilprozessrecht vollzogen: Der spanische Gesetzgeber hat den Vorrang der alternativen Streitbeilegung als allgemeinen Grundsatz festgeschrieben, um nicht zuletzt die stark beanspruchte Ziviljustiz zu entlasten. Die Reform macht die Durchführung eines ADR-Verfahrens nunmehr regelmäßig zur zwingenden Voraussetzung für […]