Waisenrenten aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind bei der Prüfung, ob die Einkommensgrenze für die kostenfreie Familienversicherung überschritten wird, als Bestandteil des Gesamteinkommens zu berücksichtigen, BSG, Urt. v. 29.6.2016 – B 12 KR 1/15 R.
Vom 1.1.2017 an sind Waisenrentner in aller Regel versicherungspflichtig. Aus der Waisenrente sind durch den Versicherten aber keine Beiträge zu entrichten.
Tag-Archiv: Gesetzgebung
Waisenrenten – Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung
2. November 2016 – 9:44