Bereits im zwölften Jahr in Folge hat das Institut für Demoskopie Allensbach für die repräsentative Studie über 1.000 Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Meinung zum deutschen Rechtssystem befragt. Ergebnis: Das Vertrauen in die Justiz ist vergleichsweise hoch – aber nicht bei Impfverweigerern.
70 Prozent der Befragten haben sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in die Gesetze und in die Gerichte. Auf einen besseren Wert kommen nur kleine und mittlere Unternehmen sowie die Polizei. In der Trendanalyse der vergangenen Jahre zeigt sich, dass das Vertrauen in die Justiz relativ stabil ist. So bewegt sich das Vertrauen in die Gesetze seit drei Jahren um die 70 Prozent. Die Gerichte verzeichnen seit 2019 gar einen Anstieg des Vertrauens um fünf Prozentpunkte. Dagegen zeigt sich, dass unter den Impfverweigerern nur 27 Prozent sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in die Gesetze und 34 Prozent in die Gerichte haben.
Außerdem hat das Vertrauen in die Bundesregierung und in die Verwaltung im letzten Jahr abgenommen. Beiden gegenüber bringen 44 Prozent sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen entgegen – ein Rückgang im Vergleich zur vorangegangenen Studie um fünf Prozentpunkte (Verwaltung) bzw. 13 Prozentpunkte (Bundesregierung). Noch schlechter sieht es hier bei den Impfverweigerern aus: 11 Prozent der Nicht-Geimpften vertrauen der Regierung, 23 Prozent der Verwaltung.
Auch wenn der Justiz vergleichsweise viel Vertrauen entgegengebracht wird, äußern die Befragten deutliche Kritik am Rechtssystem. 81 Prozent der Befragten kritisieren, dass viele Verfahren zu lange dauern würden – dies stellt den größten Kritikpunkt dar. 75 Prozent sind der Meinung, dass Gerichte heute zu viel Arbeit hätten und überlastet seien.
Darüber hinaus äußert ein Großteil der Bevölkerung Zweifel an der Gleichbehandlung vor Gericht: 59 Prozent sind der Auffassung, dass man seine Chancen auf ein günstiges Urteil erhöhen kann, wenn man sich einen bekannten Anwalt leisten kann. 58 Prozent halten zudem die Rechtsprechung in Deutschland ganz allgemein für uneinheitlich. Urteil und Strafmaß hängen ihrer Meinung nach stark vom jeweils zuständigen Gericht ab
Quelle: Roland Rechtsreport 2022, Januar 2022
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