Die Einleitung eines Schiedsverfahrens in Großbritannien kann kein schon vollstreckbares Urteil eines staatlichen Gerichts in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union blockieren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag entschieden und damit im langen Streit über die Haftung nach dem Untergang des Tankers Prestige vor Nordspanien im Jahr 2002 die Position Spaniens deutlich gestärkt. Der britische Haftpflichtversicherer des damals havarierten Tankers Prestige beharrte auf einem nationalen Gesetz und einer Schiedsklausel, wonach Ansprüche ausschließlich vor einem Schiedsgericht in London verhandelt werden können (Rechtssache C-700/20).
Die mit 70.000 Tonnen Heizöl beladene „Prestige“ havarierte am 13. November 2002 vor dem Kap Finisterre in Galicien. Wenige Tage später brach der Tanker in zwei Teile auseinander und sank. Die darauffolgende Ölpest verschmutzte weite Teile der Atlantikküste Nordspaniens und Südfrankreichs. Der Versicherer war 2017 von einem Gericht in La Coruña zur Zahlung von rund 900 Millionen Euro verurteilt worden, was nahezu der kompletten Deckungssumme für einen solchen Schadensfall entsprach. Die Beklagte erkannte das Urteil nicht an und verwies auf einen Schiedsspruch in Großbritannien, wonach die Haftung begrenzt sei und der Eigentümer der Prestige vorrangig hafte.
Quelle: www.faz.net v. 20.6.2022
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