Welches Beispiel kann die Südtirol-Autonomie für ein friedliches und respektvolles Miteinander sowie für politisches Handeln geben? Dieser Frage widmete sich die von der ÖVP initiierte Aktuelle Stunde im Nationalrat Österreichs unter dem Titel: „Zum Frieden in Europa: Friedliche Konfliktlösung am Beispiel Südtirols – 30 Jahre Streitbeilegung, 50 Jahre Zweites Autonomiestatut“.
Man war sich darüber einig, dass die Autonomie Südtirols ein Erfolgsmodell darstellt. Der Weg bis zur Streitbeilegung war jedoch steinig und langwierig. Die Geschichte der Autonomie Südtirols geht auf die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg zurück, nachdem im Vertrag von Saint-Germain 1919 die Abtretung Südtirols an Italien festgelegt worden war.
Der Zweite Weltkrieg änderte nichts an dieser Situation. Man einigte sich jedoch darauf, die deutsche und ladinische Minderheit dieses Gebietes mit besonderen Sonderrechten zum Schutz ihrer Sprache und kulturellen Eigenart auszustatten.
Nach langjährigen Verhandlungen wurde die Südtiroler Autonomie durch das im Januar 1972 in Kraft getretene Zweite Autonomiestatut als eine Art Territorialverfassung innerhalb der italienischen Nationalverfassung verankert. Es dauerte dann noch bis 1992, bis alle darin enthaltenen Maßnahmen umgesetzt wurden. Schließlich beendeten Österreich und Italien mit der sogenannten Streitbeilegungserklärung den Konflikt über die Auslegung und Anwendung des Pariser Vertrages. Damit wurde am 11. Juni 1992 der formelle Abschluss der Südtirol-Verhandlungen vor der UNO vollzogen.
Gerade vor dem aktuellen Hintergrund des Krieges in Europa sei die Autonomie Südtirols bedeutend, betonte Bundesministerin Karoline Edtstadler. Denn es habe Überzeugungsarbeit und vieler Kompromisse bedurft, um zu diesem Ergebnis zu gelangen. Die Südtiroler Autonomie sei ein Paradebeispiel für Minderheitenrechte und ein internationales Vorzeigemodell. Die Herausforderungen des Jahres 2022 seien Anlass und Aufforderung, den Frieden wiederherzustellen und die gemeinsamen Werte des geeinten Europas weiterzutragen.
Quelle: www.ots.at v. 14.6.2022
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