Wie steht es um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das deutsche Rechtssystem? Dieser und weiteren Fragen geht der ROLAND Rechtsreport auf den Grund, den das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag von ROLAND Rechtsschutz durchführt. Im Hinblick auf die Gesetze und Gerichtsbarkeit zeigt sich auch in der diesjährigen, nunmehr dreizehnten Studie ein konstant hohes Niveau: 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger haben sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in die Gesetze, 69 Prozent in die Gerichte. Aber: Sie äußern auch deutliche Kritik.
So halten 75 Prozent der Befragten die deutschen Gerichte für überlastet, 80 Prozent kritisieren die lange Dauer von Gerichtsverfahren. „Zudem haben sich die Probleme in der Wahrnehmung der Bevölkerung verschärft, denn vor zehn Jahren lagen die Werte hier noch bei 64 bzw. 77 Prozent“, erklärt Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstand von ROLAND Rechtsschutz. Weiterhin bemängeln die Bürgerinnen und Bürger eine uneinheitliche Rechtsprechung und dass die Gesetze zu kompliziert und schwer zu verstehen sind. Über die Hälfte (59 Prozent) ist zudem der Meinung, dass man seine Chancen auf ein günstiges Gerichtsurteil erhöht, wenn man sich einen bekannten Anwalt leisten kann.
Den Weg vor Gericht schlagen jedoch mittlerweile deutlich weniger Menschen ein: Im ROLAND Rechtsreport 2023 geben 22 Prozent der Befragten an, in den letzten zehn Jahren als Zeuge, Kläger oder Beklagter an einem Gerichtsprozess beteiligt gewesen zu sein. Zwischen 2011 und 2015 waren es noch 29 Prozent. Dieser Befund deckt sich mit Zahlen aus offiziellen Statistiken, die belegen, dass die Fallzahlen vor deutschen Zivilgerichten seit vielen Jahren rückläufig sind. Die möglichen Ursachen hierfür sind vielfältig. So wäre es denkbar, dass viele Bürger heute bei kleineren Streitwerten nicht mehr vor Gericht ziehen oder dass sie außergerichtliche Mechanismen der Streitbeilegung, etwa die Mediation, bevorzugen. Man könnte zudem vermuten, dass heute weniger Bürger über eine Rechtsschutzversicherung verfügen als früher, da Personen mit Rechtschutzversicherung wie gezeigt überproportional an Gerichtsverfahren beteiligt sind.
Das Gegenteil ist jedoch der Fall, heißt es dazu im neuen Rechtsreport: Aktuell besitzen 59 Prozent aller Haushalte eine Rechtsschutzversicherung. 2010 gab lediglich jeder Zweite an, dass es im eigenen Haushalt eine Rechtschutzversicherung gibt. Erwartungsgemäß hängt der Besitz einer Rechtschutzversicherung eng mit dem Haushaltseinkommen zusammen: In den höheren Einkommensgruppen verfügen 70 Prozent der Haushalte über eine Rechtsschutzversicherung, in den mittleren Einkommensgruppen 58 Prozent und in den unteren nur 34 Prozent.
Ein möglicher Grund für diese rückläufige Tendenz ist die Sorge vor hohen Verfahrens- und auch Anwaltskosten. So sind bei einer mittleren Schadenssumme von 600 Euro nur vier von zehn Bürgerinnen und Bürgern gewillt, vor Gericht zu ziehen. 27 Prozent würden es wahrscheinlich nicht tun und 33 Prozent sind unentschieden. Interessanterweise zeigt die Studie, dass das Einkommen diese Entscheidung nicht beeinflusst. Hingegen ist die Unterstützung durch einen Rechtsschutz-Versicherer ein klarer Einflussfaktor: Während 47 Prozent der Personen mit einer Rechtsschutz-Versicherung bei einem Schaden von 600 Euro prozessieren würden, sind es bei den Menschen ohne Rechtsschutz-Versicherung nur 29 Prozent.
Quelle: Roland Rechtsreport 2023
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