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Jul 14

Commercial Courts: Manager gehen deutschen Gerichten aus dem Weg

  • 14. Juli 2023
  • Ausgabe 4/2023

Barbara Mayer ist Partnerin der Kanzlei Advant Beiten. In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt analysiert sie, warum die neu eingerichteten Commercial Courts für Unternehmen keinen echten Mehrwert darstellen. Um lange und kostspielige Prozesse zu vermeiden, setzen Unternehmen nämlich laut Mayer verstärkt auf die außergerichtliche Streitbeilegung. Daran dürften auch „Commercial Courts“ nichts ändern. Eine Befragung von 300 Unternehmen hat laut Mayer ergeben, dass 41,3 Prozent in den vergangenen zehn Jahren keine einzige zivilgerichtliche Auseinandersetzung hatten.

Was zunächst erfreulich klingt, lässt dem Bundesjustizministerium keine Ruhe. Es sorgt sich um die Attraktivität der deutschen Justiz und damit um den Rechtsstandort Deutschland. Aus Sorge, die Unternehmen würden ihre Konflikte eher im Ausland oder in Schieds- und Mediationsverfahren austragen, sollen jetzt verstärkt „Commercial Courts“ eingerichtet werden, bei denen in englischer Sprache verhandelt werden kann. Ob das den deutschen Gerichten mehr Geschäft bringt, darf bezweifelt werden. Durch Commercial Courts wird sich eine Schiedsklausel oder ein ausländischer Gerichtsstand kaum vermeiden lassen, da in der Geschäftswelt oft genug nicht die englische Sprache, sondern die Rechtsordnung der eigentliche Streitpunkt bei Vertragsverhandlungen ist.

Ernüchterndes Fazit von Barbara Mayer: Die (wenigen) englischsprachigen Kammern, die in den letzten Jahren bei einigen Landgerichten eingerichtet wurden, haben bisher keine praktische Relevanz erlangt. Und Schiedsverfahren spielen quantitativ keine wesentliche Rolle. Dazu passe auch das Gutachten des Beratungsunternehmens InterVal im Auftrag des Bundesjustizministeriums: Die deutsche Justiz liefert nicht den „Service“, den Unternehmen und Private sich wünschen. Die Verfahren dauern lange, kosten Zeit und Geld, die Erfolgsaussichten sind oft unklar, die Richter werden – vor allem in komplexen Wirtschaftsstreitigkeiten – als zu wenig spezialisiert und daher nicht hinreichend kompetent wahrgenommen.

Quelle: www.handelsblatt.de v. 29.5.2023

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Redaktion ZKM

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