Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat die Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung unterzeichnet. Die zweite Novelle der ZMediatAusbV tritt zum 1. März 2024 in Kraft.
Mit Ausnahme des Inkrafttretens, das ursprünglich für den 1. Januar 2024 vorgesehen war, gibt es keine Änderungen zum Referentenentwurf, der am 14. März veröffentlicht wurde, wir berichteten darüber (siehe Link unten).
Inhaltlich sieht die Verordnung lediglich punktuelle Änderungen gegenüber der bestehenden Rechtslage vor:
- Die bislang dem theoretischen Ausbildungslehrgang nachgelagerten vier Praxisfälle sowie vier Supervisionen werden zeitlich vorgezogen und in die Ausbildung integriert.
- Die Ausbildungsinstitute sollen die Teilnahme an einer den Anforderungen entsprechenden Ausbildung bescheinigen. Die Bescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass sich eine Mediatorin bzw. ein Mediator als „zertifiziert“ bezeichnen darf. Die Berechtigung, sich als „zertifiziert“ zu bezeichnen, entfällt, wenn die nach der Verordnung vorgeschriebenen Fortbildungen nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt werden.
Zudem regelt die Verordnung ausdrücklich, welcher Teil des Ausbildungslehrgangs ausschließlich in physischer Präsenz und welcher auch in Online-Formaten durchgeführt werden darf. Ferner wird der Katalog der Lerninhalte erweitert um die Punkte Digitalkompetenz und Kompetenz zur Durchführung von Online-Mediationen. Schließlich wird es künftigen Ausbildungsteilnehmenden freigestellt sein, ob sie die zu absolvierenden Supervisionen in Einzel- oder in Gruppensupervisionen durchführen.
Quelle: Pressemitteilung BMJ vom 13. Juli 2023
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