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Jan 14

Neue EUCON Güteverfahrensordnung veröffentlicht

  • 14. Januar 2024
  • Ausgabe 1/2024

EUCON – Europäisches Institut für Conflict Management e.V. hat am 20. November 2023 eine aktualisierte Güteverfahrensordnung (GüteVO) in Kraft gesetzt. Mit dieser Aktualisierung will das Institut den aktuellen Anforderungen des Marktes noch besser gerecht werden. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

– Einreichung per E-Mail

– Einfache Auslandszustellung – durch Regelungen zur internationalen Zustellung in der GüteVO

– Mehr Transparenz beim Ablauf des Güteverfahrens

– Unverbindlicher Schlichterspruch bei Scheitern einer Einigung in der Gütesitzung

– Höhere Flexibilität des Schlichters – Einsatz mediativer Elemente möglich

– Möglichkeit zur Durchführung virtueller Verhandlungen.

Die Güteverfahrensordnung ist abrufbar unter: www.eucon-institut.de/gueteverfahrensordnung

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Redaktion ZKM-Report

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