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Jan 15

Außergerichtliche Streitbeilegung erreicht Höchststand bei Flugreisen

  • 15. Januar 2026
  • Ausgabe 1/2026

Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr hat im vergangenen Jahr einen Abschlussrekord verzeichnet. Insgesamt wurden rund 46.100 Streitfälle zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen außergerichtlich beigelegt. Im Vorjahr waren es noch 42.800 Fälle. Die Einigungsquote lag bei rund 88 Prozent. Das bedeutet: In fast neun von zehn Fällen konnten sich die Parteien auf eine Lösung verständigen, ohne vor Gericht zu ziehen. Rund 42.000 neue Schlichtungsanträge gingen 2025 bei der Stelle ein. Das ist der zweithöchste Wert seit Gründung im Jahr 2009. Der bisherige Höchstwert lag 2024 bei 45.600 neuen Anträgen.

Mit Abstand die meisten Schlichtungsanträge betrafen Flugreisen: Rund 35.000 neue Fälle gingen 2025 in diesem Bereich ein, das entspricht 82,9 Prozent aller Neuanträge. Im Vorjahr waren es noch 38.000 Flug-Fälle gewesen. Die Hauptgründe für Schlichtungsanträge bei Flugreisen waren annullierte Flüge, Flugzeitenänderungen und Verspätungen. An zweiter Stelle folgten Konflikte mit Bahnunternehmen: Rund 6.200 neue Anträge betrafen diesen Bereich, was einem Anteil von 14,8 Prozent entspricht. Im Vorjahr waren es 6.500 Fälle gewesen. Hauptursachen waren Zugausfälle und Verspätungen.

Im Bereich Reiseveranstalter stiegen die Fallzahlen deutlich: 531 neue Anträge gingen 2025 ein, mehr als das Dreifache des Vorjahreswerts von 156 Fällen. Allerdings ist die Teilnahme von Reiseveranstaltern am Schlichtungsverfahren gesetzlich nicht geregelt. Die meisten Veranstalter nehmen nicht freiwillig teil. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr ist eine der größten Verbraucherschlichtungsstellen Europas. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei. Die Stelle ist nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz von der Bundesregierung anerkannt.

Quelle: Schlichtung Reise & Verkehr PM v. 05.01.2026

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Redaktion ZKM

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