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Mai 14

Schweiz: 90 Prozent Einigung bei Mietzins-Schlichtungen

  • 14. Mai 2024
  • Ausgabe 3/2024

Zwischen Juni und Dezember 2023 wurden 25.544 neue miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren eingeleitet. Im Vergleich zur ersten Jahreshälfte stellt dies einen ungewöhnlich hohen Anstieg von 45,8 Prozent dar. Bei den erledigten Verfahren ging es zum größten Teil um Mietzinserhöhungen. In über 90 Prozent dieser Fälle konnte eine Einigung erzielt werden. Die paritätischen Schlichtungsbehörden erledigten in der Berichtsperiode 22.122 Verfahren und damit gut 65 Prozent mehr als im vorangegangenen Semester. Ende 2023 verblieben 13.585 unerledigte Verfahren. Zum Hintergrund: Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in der Schweiz führt eine Schlichtungsbehörde vor dem richterlichen Entscheidungsverfahren einen Schlichtungsversuch durch. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).

Bereits in der ersten Jahreshälfte 2023 war die Anzahl neuer Verfahren um 42,2 Prozent gestiegen. In der zweiten Jahreshälfte wurden noch einmal 45,8 Prozent mehr neue miet- oder pachtrechtliche Verfahren als im Vorsemester eingeleitet. Im Jahr 2023 gab es insgesamt 43.063 neue Verfahren, während es im Vorjahr noch 23.935 neue Verfahren waren. Dies entspricht einem Anstieg von rund 80 Prozent. Nicht einigen konnten sich die Parteien bei 2.228 (10,1 Prozent) der Verfahren. Das führte zur Erteilung einer Klagebewilligung. 5.183 bzw. 23,4 Prozent der Fälle wurden durch Rückzug, formeller Mängel, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt. In 133 Fällen kam es zu einem Mediationsverfahren.

Den mit Abstand größten Anteil an den erledigten Verfahren wiesen mit 36,3 Prozent (8.026 Erledigungen) die Mietzinserhöhungen auf. Bei 7.267 (90,5 Prozent) der erledigten Verfahren betreffend Mietzinserhöhungen konnte eine Einigung erzielt werden. Nach den Mietzinserhöhungen bildeten die ordentlichen Vertragskündigungen mit 9,8 Prozent den zweihäufigsten Grund für die Erledigung von Schlichtungsverfahren.

Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft, Medienmitteilung v. 19.3.2024

Foto: chainarong06/shutterstock.com

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Redaktion ZKM

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