Mit dem Organgesetz 1/2025 hat Spanien Anfang 2025 eine umfassende Reform seines Justizwesens beschlossen. Ziel ist es, Verfahren zu beschleunigen, Gerichte zu entlasten und alternative Wege der Streitbeilegung zu fördern. Wichtigste Änderung: Seit dem 3. April 2025 wird eine Zivilklage nur noch zugelassen, wenn zuvor ein außergerichtlicher Streitbeilegungsversuch unternommen wurde – etwa durch Mediation, Schlichtung oder ein anderes verbindliches Einigungsangebot.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Reform zunächst zu Rechtsunsicherheit führt. Die genauen Anforderungen an den Nachweis eines vorgerichtlichen ADR-Versuchs seien „noch nicht vollständig geklärt“, berichtet Rechtsanwalt Nils Döhler LL.M. von der DIRO-Netzwerk-Kanzlei Dauss Abogados aus Barcelona. Für eine Übergangszeit könne dies zu Rechtsunsicherheiten bei der Einreichung von Klagen führen. Beobachtet wird zugleich, dass sich vor allem die Mediation, das verbindliche Einigungsangebot sowie anwaltlich begleitete Verhandlungen als schnelle und praktikable Verfahren durchsetzen.
Die Reform eröffnet daneben weitere außergerichtliche Optionen, etwa die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen oder kollaborative Verhandlungsmodelle. Wie effektiv diese neuen Instrumente wirken, hängt maßgeblich davon ab, wie sie in der Praxis angenommen und umgesetzt werden.
Zum Paradigmenwechsel mit dem Inkrafttreten des spanischen „Effizienzsteigerungsgesetzes der Justiz“ und zur systematischen Verankerung der ADR‑Verfahren in der spanischen Rechtsordnung empfehlen wir den aktuellen Länderbericht „Alternative Konfliktlösungen in Spanien: Privat‑ und prozessrechtliche Entwicklungen“ von Rechtsanwalt und Abogado Jochen Beckmann in ZKM 1/2026 (ZKM0085507).
Quelle: www.anwalt.de v. 18.11.2026
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