Im Rahmen einer Online-Gesprächsrunde am 16. November 2021 mit Mediationsexpert:innen hat die zuständige Referatsleiterin im BMJV, Dr. Larissa Thole, über die Ergebnisse einer im Laufe des Jahres 2021 durchgeführten Befragung der Länder zu einzelnen Aspekten der Mediation berichtet.
Dabei ging es u.a. um die seit längerem diskutierte Frage, ob die Länder bereit wären, eine Mediationskostenhilfe ähnlich der Prozesskostenhilfe einzuführen, um die Mediation zu fördern. Auf diese Frage haben 14 Länder geantwortet. Das Bundesland Bayern wollte sich nicht ad hoc festlegen, sondern möchte sich dazu erst nach Vorlage eines konkreten Konzepts äußern. Ansonsten ist das Ergebnis ernüchternd eindeutig: Die übrigen 13 Bundesländer haben sich unisono gegen eine Mediationskostenhilfe ausgesprochen. Sie haben Zweifel, ob eine entsprechende Kostenhilfe überhaupt zu einer Mediation führt. Teilweise wurde argumentiert, dass es nicht Aufgabe der Justiz sei, private Mediator:innen zu fördern. Im Übrigen seien ja die Güterichter von der Prozesskostenhilfe umfasst. Damit wird der Ball zurück in die Mediationsszene gespielt. Denkbar wären etwa partielle Teststrecken an einzelnen Gerichten, um Daten und Erfolgsmeldungen zu sammeln.
Auch die weiteren abgefragten Instrumente zur Steigerung der Mediationsrate in der Justiz verliefen ernüchternd. 13 Länder lehnten eine Förderung der Mediation durch entsprechende Kostenregelungen in der ZPO ebenso ab wie die Steigerung einvernehmlich erledigter Verfahren durch zusätzliche prozessuale Hürden. Dazu zählt etwa die vorgeschlagene Verschärfung des § 253 Absatz 3 Ziffer 1., dass ein Mediationsversuch vor Klageeinreichung im Regelfall durchgeführt worden sein muss oder auch ein angedachter obligatorischer Mediationsvorschlag des Gerichts nach § 278a ZPO.
Quelle: Präsentation BMJ v. 15.11.2021
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