Der folgende Beitrag befasst sich mit der Möglichkeit für Gesellschafter einer GmbH, in Zeiten der COVID-19 Pandemie auch ohne Abhalten einer Gesellschafterversammlung funktionsfähig zu bleiben. Hierbei wird in den Blick genommen, welche Erleichterungen mit dem am 28.3.2020 in Kraft getretenen Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht implementiert […]
Autoren-Archiv: Prof. Dr. Jochem Reichert
Schriftliches Umlaufverfahren und präsenzlose Gesellschafterversammlung in der GmbH
2. April 2020 – 13:12