Zweiter Versuch: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur eAkte in Strafsachen

Nun kommt sie also doch noch, die elektronische Akte in Strafsachen. Am 4.5. wurde der Kabinettsentwurf beschlossen, vgl. http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/05042016_Elektronische_Akte_.html und http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_elektronische_Akte_in_Strafsachen.pdf

Der Justizminister Maas meint hierzu laut Pressemitteilung: „Mit der Einführung der elektronischen Akte auch im Strafverfahren gehen wir einen wichtigen Schritt zur Modernisierung und Effektivierung der Strafjustiz. Wir müssen das Verfahrensrecht der Realität anpassen, in der die elektronische Arbeitsweise längst Einzug gehalten hat. Wenn die Mehrzahl der in einer Akte enthaltenen Dokumente bereits heute elektronisch erstellt wird, ist die elektronische Aktenführung konsequent und zeitgemäß.“

Nach  dem  Entwurf  soll  es  darüber  hinaus  ab  dem  Jahr  2018  möglich  sein,  alle  Anträge  und  Erklärungen  im  Mahnverfahren,  für  die  maschinell  lesbare  Formulare  eingerichtet
sind,  in  nur  maschinell  lesbarer  Form  zu  übermitteln.  Rechtsanwälte  und  Inkassodienstleister  werden  grundsätzlich  ab  diesem  Zeitpunkt  verpflichtet,  die  Folgeanträge,  für  die
maschinell  lesbare  Formulare  eingerichtet  sind,  in  nur  maschinell  lesbarer  Form  einzureichen.

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