71. Juristentag zur Digitalen Wirtschaft

Der diesjährige Juristentag in Essen befasste sich im Zivilrecht mit der digitalen Wirtschaft. Da oftmals gesetzgeberische Impulse vom Juristentag ausgehen, können die dort gefassten Beschlüsse einen Ausblick auf mögliche rechtliche Veränderungen geben, hier einige interessante Auszüge aus den Beschlüssen:

  • Die Einführung eines neuen Vertragstyps für digitale Inhalte lehnt der Juristentag ab, es sollen aber Sonderregelungen geschaffen werden, um bisherige Problemfälle bei der Anwendung bestehender Rechtskonstrukte zu lösen.
  • Insbesondere für Dauerschuldverhältnisse bezüglich digitaler Inhalte soll der Gesetzgeber eigene Regelungen schaffen.
  • Für den Fall, dass Nutzer den Anbietern digitale Inhalte zur Verfügung stellen (z.B. Fotos), sollen Rückabwicklungsregeln bei einem Widerruf oder einer sonstigen Beendigung eingeführt werden.
  • Der Schutz von Minderjährigen im Datenschutzrecht soll unverändert fortbestehen.
  • Für unentgeltliche Leistungen im Internet sollen keine besonderen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden.
  • In Abweichung zu den Vorgaben der RL zu digitalen Inhalten (https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-634-DE-F1-1.PDF) sollen Aktualitäts- und Aktualisierungsverpflichtungen stark begrenzt werden.

 

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