Verzinsung eines Gerichtskostenvorschusses vor Stellung eines Kostenfestsetzungsantrags

Das OLG München (v. 30.11.2016 – 7 U 2038/16) meint, dass es für einen Anspruch auf Verzinsung eines eingezahlten Gerichtskostenvorschusses für den Zeitraum vor Stellung eines Kostenfestsetzungsantrags (vgl. zu diesem Zeitpunkt § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO) keine materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage gebe. Weder § 256 noch § 288 BGB seien eine geeignete Grundlage. Die Frage ist in der Rechtsprechung umstritten, genauso wie die Frage, ob für die Geltendmachung eines solchen Anspruchs die Feststellungsklage oder die Leistungsklage nach § 258 ZPO zu erheben wäre (vgl. hierzu auch BGH v. 18.02.2015 – XII ZR 199/13).

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