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Peter Fölsch  Peter Fölsch
Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Der VGH München hat noch einmal klargestellt, dass eine Festsetzung des Streitwerts nur erfolgt, wenn sich die in Betracht kommende Gerichtsgebühr nach einem Streitwert richtet (Beschluss v 24.02.2017, Az: M 5 V 16.5324). Insofern kommt eine Streitwertfestsetzung nicht in Betracht, wenn keine Gerichtsgebühren entstehen oder wenn die Gerichtsgebühr nur in Höhe eines Festbetrages entsteht.

Nur auf Antrag hat das Gericht den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit festzusetzen.

Mehr zum Autor: Peter Fölsch ist Stellvertretender Direktor des AG Bad Segeberg. Er gehört zum festen Autorenteam der MDR.

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