Blog powered by Zöller: Bundesrat zieht Notbremse bei der Video-Novelle

Wie zu erwarten war, hat der Bundesrat das am 17. November 2023 vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ gestoppt und den Vermittlungsausschuss mit dem Auftrag zu einer grundlegenden Überarbeitung angerufen. Dadurch konnte verhindert werden, dass ein Gesetz – noch dazu schon am Tag nach seiner Verkündung – in Kraft tritt, welches gravierende Belastungen für die Ziviljustiz hervorgerufen hätte. Die Entscheidung darüber, ob in Präsenz oder per Video verhandelt wird, hätte nicht mehr im richterlichen Verfahrensermessen gestanden, sondern wäre zum Gegenstand von Anordnungen, Einsprüchen, Anträgen und Ablehnungsbeschlüssen geworden. Da die meisten Gerichte nicht über eine Videoausstattung verfügen, die den jüngst vom BFH aufgestellten Anforderungen genügt (s. MDR 2023, 1366; MDR 2023, 1570; auch bereits in der Online-Version des Zöller enthalten: Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl., § 128a ZPO Rn 6.1) und die ordnungsgemäße Beteiligung der Öffentlichkeit sicherstellt, wären Rechtsmittel und Urteilsaufhebungen vorprogrammiert gewesen.

Zu Recht bekennt sich der Bundesrat in seinem Einberufungsbeschluss zu dem Ziel, die Durchführung mündlicher Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung zu erleichtern. Das vom Bundestag hier praktizierte, alle Stellungnahmen aus der Praxis übergehende Hauruck-Verfahren hätte allerdings das Gegenteil erreicht.

Das nunmehr noch offene Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens wird in der soeben erschienenen 35. Auflage des ZÖLLER unverzüglich nach Verabschiedung und Inkrafttreten kommentiert – per Online-Aktualisierung, die jedem Bezieher des Kommentars zugänglich ist. Weitere Infos hier.

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