Wurden Abmahnungen per E-Mail bisher in der Regel als unecht abgestempelt, insbesondere wenn der Empfänger nicht namentlich benannt wird, könnte sich das nun ändern: Das OLG Frankfurt a. M. hat Youtube zur Herausgabe der E-Mail-Adresse eines Nutzers verurteilt, der urherberechtsverletzende Inhalte auf Youtube einstellt. Gestützt wurde die Klage auf § 101 Abs. 2 Nr. 3 […]
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OLG Frankfurt: Youtube muss E-Mail Adresse von Nutzern nach Urheberrechtsverletzung herausgegeben
8. September 2017 – 11:42