Die Reform des Zivilprozesses ist für die Beteiligten eine Mammutaufgabe. Wer den Zugang zum Recht stärken will, sollte daher gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung als zusammenhängendes System denken.
Die Debatte über die Zukunft der ZPO zeigt deutlich: Die Justiz steht vor einer immensen Herausforderung. Sinkende Verfahrenszahlen, die Verlagerung attraktiver Unternehmensstreitigkeiten in die Schiedsgerichtsbarkeit und eine dynamische Legal Tech-Branche zeigen, dass eine digitale und strukturelle Neujustierung der Verfahrensordnung notwendig ist. Die „Reformkommission Zivilprozess der Zukunft“ hat darauf mit einer beachtlichen Vielzahl von Reformvorschlägen reagiert.
Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere digitale Herausforderungen. Eine Zivilkonfliktlösungsordnung (ZKLO), die auch ADR-Instrumente konsequent mitdenkt, bleibt bislang allerdings eher eine Vision. Gerade deshalb lohnt sich der Blick nach vorn: 150 Jahre nach Inkrafttreten der ZPO sollten gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung nicht länger getrennt gedacht werden, sondern als Teile eines integrierten Systems.
Die Überlegungen habe ich in meinem Beitrag „Verzahnung statt Wettbewerb“ im Festheft der ZKM 4/2026, 158 ff. zu Ehren von Reinhard Greger vertieft. Darin entwickle ich einen die Reformüberlegungen ergänzenden „5-Punkte-Plan für ein wirksames Zusammenspiel von gerichtlicher und außergerichtlicher Streitbeilegung“. Die Grundidee: ADR-Verfahren sollten nicht als Randerscheinung, „outlaw“, behandelt werden, sondern als fester Bestandteil einer modernen Verfahrensordnung.
Auch die Reformkommission betont, dass der „Zugang zur außergerichtlichen Streitbeilegung den Rechtsschutz komplettiert und Teil eines effektiven Rechtsschutzes ist“. Genau hier setzt der ‚5-Punkte-Plan‘ an: Er zeigt auf, wie die Verzahnung im bestehenden System durch gezielte gesetzliche Feinjustierungen und ein ambitioniertes Zusammenwirken aller Stakeholder gelingen könnte.
Dabei geht es nicht nur um das Potenzial von ADR-Verfahren. Es geht auch um die Stärkung des Rechtsstaats. Ein differenziertes Konfliktmanagement, das alle Verfahrensoptionen einbezieht und digitale Instrumente sinnvoll nutzt, kann mehr leisten als bloße Entlastung. Wenn Anwaltschaft und Justiz gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung nicht als Wettbewerb, sondern als prozessuales Zusammenspiel verstehen, entsteht ein echter Mehrwert: Mehr Verfahrensgenauigkeit, gesteigertes Vertrauen in den Rechtsstaat und eine Stärkung des Streitbeilegungs- und Wirtschaftsstandortes Deutschland.

