Darf ein Mediator im Auftrag desselben Unternehmens wiederholt innerbetriebliche Konflikte mediieren? Kann die Unabhängigkeit des Mediators in Frage gestellt werden, wenn ein Rechtsanwalt ihn regelmäßig empfiehlt? Wann muss der Mediator frühere oder bestehende Verbindungen zu einer der Parteien oder ihrem Parteienvertreter offenlegen? Kann er das Mandat nach entsprechender Offenlegung mit Zustimmung der Parteien übernehmen, oder gibt es Fälle, in denen das nicht angezeigt ist? Diese oder ähnliche Fragen werden sich die meisten Mediatoren bereits gestellt haben.
Sowohl der deutsche als auch der österreichische Gesetzgeber verpflichten den Mediator zu Unabhängigkeit und Neutralität; bei bestimmten Interessenkonflikten sehen sie zudem ein Tätigkeitsverbot vor. Über diese allgemeinen Vorgaben hinaus finden sich in beiden Rechtsordnungen jedoch kaum konkrete Maßstäbe dafür, wie die genannten oder ähnlich gelagerten Fälle einzuordnen sind. Die Konkretisierung dieser Bestimmungen obliegt damit der Rechtsprechung. Darin liegt ein Dilemma: Die bislang wenigen einschlägigen Entscheidungen bieten nur begrenzte Orientierung, sodass vergleichbare Konstellationen in der Praxis unterschiedlich behandelt werden. Vor diesem Hintergrund lohnt der Blick auf Rechtsgebiete, in denen sich bereits differenziertere Kriterien für den Umgang mit Interessenkonflikten herausgebildet haben.
Die IBA Guidelines on Conflicts of Interest in International Arbitration bieten mit ihrem Ampelsystem und konkreten Fallszenarien einen etablierten Bewertungsrahmen im Schiedsrecht. In meinem Beitrag in der ZKM zeige ich, inwieweit die IBA Guidelines Mediatoren eine praktikable Orientierung bei der Bewertung von Interessenkonflikten bieten können – und wo die Grenzen einer Übertragung auf die Mediation liegen.
Redaktioneller Hinweis: Der Beitrag ist bereits Online First abrufbar – ZKM2003009. Die vollständigen bibliografischen Angaben werden nach Erscheinen der Printausgabe ergänzt.

