Co-Autorin:
Christina Valdini, LL.M. (King’s College London)
Rechtsanwältin, DLA Piper, Hamburg
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Gerichtsverfahren, Schiedsverfahren, Mediation, Schlichtung, Adjudikation – die Palette der Streitbeilegungsmechanismen ist breit. Doch warum nur einen wählen? Hybride ADR-Verfahren kombinieren verschiedene Mechanismen, um für den konkreten Streitfall eine passgenaue Lösung zu finden. Der Weg dorthin ist allerdings anspruchsvoller, als es auf den ersten Blick scheint.
Die aktuelle Queen Mary International Arbitration Survey 2025 zeigt: 87 % der Befragten bevorzugen die internationale Schiedsgerichtsbarkeit – aber 48 % davon wünschen sich eine Kombination mit ADR-Verfahren. Der Bedarf an flexiblen, maßgeschneiderten Konfliktlösungen ist also evident. In unserem Beitrag „Hybride ADR-Verfahren als Bestandteil des Konfliktmanagements“ in der ZKM 2026, 192 ff. gehen wir den Chancen und Risiken solcher Verfahrenskombinationen aus Praktikersicht nach.
Der Grundgedanke ist überzeugend: Durch die gezielte Kombination verschiedener Verfahrensarten – ob sequentiell oder parallel – lassen sich Synergieeffekte erzielen. Die Varianten reichen von Eskalationsklauseln über eingebettete Verhandlungsphasen bis hin zu Kombinationen mit Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachten oder Dispute Boards. Ziel ist stets die im Einzelfall richtige Balance aus Flexibilität, Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit.
Doch die Praxis zeigt: Kreativität bei der Verfahrensgestaltung birgt erhebliche Stolperfallen. Anhand konkreter Beispielsfälle illustrieren wir, wie rudimentäre oder unerprobte Klauseln die Streitbeilegung nicht beschleunigen, sondern in die Länge ziehen – etwa wenn unklare Verfahrensregeln, fehlende Schnittstellen zwischen den Verfahrensstufen oder nicht praxiserprobte Ernennungsmechanismen den Weg zur eigentlichen Streitentscheidung blockieren. Hinzu kommen übergreifende Herausforderungen wie Vertraulichkeitsschutz, Rollenkonflikte bei „Doppelfunktionen“ und nicht zuletzt die Frage nach den Kosten.
Unser Fazit: Hybride Verfahren sind besondere Lösungen für besondere Fälle. Sie können sich insbesondere bei strategisch bedeutsamen oder großvolumigen Streitigkeiten und bei Dauerschuldverhältnissen mit wiederkehrenden Konfliktmustern lohnen. Entscheidend ist, dass die Kombination nicht am grünen Tisch entworfen, sondern als Ergebnis enger Zusammenarbeit zwischen Parteien und spezialisierten Konfliktlösungsanwälten strukturiert wird – mit klaren Definitionen, sauberen Schnittstellen und realistischen Erwartungen. Wer hingegen „experimentiert“, ohne den Aufwand einzuplanen, fährt mit bewährten Standardverfahren besser.
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Die ausführliche Darstellung mit Praxisbeispielen und Gestaltungshinweisen finden Sie in: Lerch/Valdini, „Hybride ADR-Verfahren als Bestandteil des Konfliktmanagements – Erwägungen aus der Praxis zu Anwendungsfeldern und Stolperfallen“, ZKM 2026, 192 ff.

