Der schwierige Weg in die Mediation – und wie man ihn erleichtern kann

Prof. Dr. Reinhard Greger  Prof. Dr. Reinhard Greger
RiBGH a.D., Universität Erlangen-Nürnberg

„Neue Wege in die Mediation“ sollten beim Bayerischen Mediationstag 2023 gesucht und gefunden werden. In 20 Arbeitsgruppen wurden von den 200 Tagungsteilnehmer zahllose Ideen entwickelt und dokumentiert – sofort umsetzbare ebenso wie solche, die ein Tätigwerden des Gesetzgebers erfordern. Zwei Ansätze schälten sich dabei besonders heraus, beide nicht auf den Bau neuer Wege, sondern auf das Errichten oder den Abbau von Schwellen auf bestehenden Wegen gerichtet.

Der eine ist darauf gerichtet, den durch die hergebrachten Strukturen vorgezeichneten Weg zur streitigen Durchsetzung von Rechtspositionen zu erschweren. Eine Schlüsselrolle komme dabei zwar der Anwaltschaft zu – und deshalb wurden von Ausbildungs- bis zu Vergütungsfragen viele darauf bezogene Ideen entwickelt. Auch dem für alternative Konfliktlösung aufgeschlossenen Anwalt sei es aber vielfach nicht mehr möglich, die bereits im Konflikt befangenen Parteien durch Überzeugungsarbeit auf den Weg zu einer selbst gestalteten Lösung zurückzuführen. Der Weg dorthin müsse deshalb bereits vorher angelegt werden, durch Konfliktlösungsklauseln in allen bedeutsamen Verträgen. Hierauf müssten Unternehmensjuristen und Anwälte, insbesondere aber auch Notare verstärkt hinwirken. Anstelle standardmäßiger Schieds- oder pauschaler Mediationsklauseln seien auf die Gegebenheiten des konkreten Rechtsgeschäfts abgestimmte und abgestufte Vereinbarungen zu treffen; dies sollte durch Fortbildung und Publikationen, z.B. in Formularbüchern unterstützt werden. Für besonders mediationsgeeignete Konfliktarten sei auch an die gesetzliche Vorgabe eines qualifizierten Einigungsversuchs vor Klageerhebung zu denken.

Beim zweiten Ansatz geht es um den Abbau von Schwellen, nämlich solchen, die den Weg zur Mediation erschweren. Konfliktbetroffene und ihre Berater seien vielfach damit überfordert, den Weg in ein ihnen unbekanntes Verfahren zu beschreiten, welches den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags mit einer nicht durch eine staatliche Anerkennung oder dergleichen ausgewiesenen Person erfordert. Diese Schwelle gelte es abzusenken, indem Konfliktparteien die Möglichkeit geboten wird, sich zunächst einmal mit den in ihrem Fall bestehenden Optionen für eine einvernehmliche Streitbeilegung vertraut zu machen. Dies könnte durch Konfliktanlaufstellen, Hotlines oder interaktive Online-Plattformen (wie z.B. www.rechtohnestreit.de) geschehen. Mediator/innen wäre gut beraten, nicht nur mit ihrer Kernkompetenz auf den Markt zu gehen, sondern allgemeine Konfliktberatung und ‑vermittlung anzubieten, die ggf. in ein Mediationsverfahren münden kann. Und natürlich müsse der unmögliche Zustand behoben werden, dass Familienkonflikte ins VKH-gestützte Gerichtsverfahren gelenkt werden, weil die Kosten einer Mediation von den Beteiligten nicht getragen werden können.

Auf weitere Ergebnisse der Tagung kann hier nicht eingegangen werden. Hierfür ist auf den Gesamtbericht (Kurzlink https://ottosc.hm/YuKGj) sowie die Auswertung in ZKM 2023, 171 zu verweisen.

Mehr zum Autor: Der Autor war Richter am Bundesgerichtshof und Inhaber des Lehrstuhls für Zivilprozessrecht, Bürgerliches Recht und freiwillige Gerichtsbarkeit an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er ist Mitautor des ZPO-Kommentars Zöller und Redaktionsbeirat der Zeitschrift für Konfliktmanagement. Die Abschlussberichte zu zahlreichen Forschungsprojekten auf dem Gebiet der autonomen Konfliktlösung sind einsehbar unter www.reinhard-greger.de/zur-person/forschungen. Dort finden sich auch Nachweise zu weiteren Veröffentlichungen.

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