Das AG Frankfurt a.M. hat kürzlich einen elektronischen Urteilskonfigurator für Fluggastrechteklagen namens Frauke vorgestellt. In einem Editorial der NJW plädiert Dr. Martin Fries, Privatdozent an der LMU München dafür, dass der Gesetzgeber den Code für den Robo Judge freigeben muss. Denn nur so könnten AnwältInnen prüfen, ob ihre Klagen Aussicht auf Erfolg hätten oder der Code der Software mit der Klage angegriffen werden müsse.
Das Frankfurter Beispiel zeigt: Wenn Gerichte in der Flut der Fluggastrechte- oder Dieselklagen zu ertrinken drohen, geht es offenbar nur noch mit digitaler Hilfe: Die Individualdaten werden aus dem Schriftsatz automatisch ausgelesen, die Richterin wählt per Klick einen Falltyp an, und die Software stellt ihr aus vorkonfigurierten Textbausteinen die fertige Entscheidung zusammen. Die Richterin muss sie natürlich noch prüfen und freigeben, aber es liegt auf der Hand, dass man beim hundertsten Urteil nicht mehr so genau hinsehen wird. Das ist sogar weniger revolutionär, als man denkt: Verkehrsstaatsanwälte und Familienrichter bearbeiten ihre Standardfälle seit vielen Jahren auf diese Weise. Es geht gar nicht mehr anders.
Quelle: Editorial NJW-aktuell 2022 Heft 24
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