Die IHK Nürnberg für Mittelfranken, die Rechtsanwaltskammer Nürnberg, das Oberlandesgericht Nürnberg und das Landgericht Nürnberg-Fürth haben Anfang Mai ein Kooperationsprojekt „Wirtschaftsmediation“ vereinbart.
Viele Zivilverfahren zu hochkomplexen Sachverhalten ziehen sich in die Länge, denn oft müssen Gutachten eingeholt, ergänzt und durch Obergutachten verifiziert werden. IHK, Rechtsanwaltskammer und Nürnberger Justiz haben mit dem Kooperationsprojekt Wirtschaftsmediation nun einen alternativen Weg entwickelt, um auch solche Verfahren rasch und interessengerecht zu lösen.
Im Rahmen des neuen Kooperationsprojekts wollen die Partner in geeigneten Fällen dazu beitragen, bereits zu Gericht gelangte, wirtschaftlich geprägte Streitigkeiten einem außergerichtlichen Konfliktlösungsverfahren zuzuführen. Der anhängige Zivilprozess soll mit Hilfe eines Vermittlers, der nicht Richter ist, beigelegt werden. Die Parteien können sich hierfür einen Fachmann, der besonders für solche Vermittlungsgespräche ausgebildet ist, selbst aussuchen. Häufig werde dieser auch Spezialkenntnisse, die mit dem Prozessstoff im Zusammenhang stehen, mitbringen, heißt es in der Pressemitteilung des OLG Nürnberg.
Die Parteien, deren Rechtsanwälte und der Vermittler treffen sich zu einem Gespräch am „runden Tisch“ außerhalb des Gerichts. In einem mediativen Setting soll mit Hilfe des Vermittlers ein maßgeschneidertes Verhandlungsergebnis erarbeitet werden. Der Zivilprozess vor dem Gericht wird so lange „stand-by“ gestellt. Einigen sich die Parteien, wird das Ergebnis in einem rechtsverbindlichen Vertrag schriftlich festgehalten. Damit endet dann auch das gerichtliche Verfahren. Andernfalls wird der Prozess vor Gericht fortgesetzt.
Quelle: Pressemitteilung OLG Nürnberg v. 5. Mai 2023
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