Am 16. November 2022 ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) in Kraft getreten. Darin ist vorgesehen, dass jeder Mitgliedstaat bis zum 17. Februar 2024 einen Koordinator für digitale Dienste benennt. In Deutschland wird die Aufgabenverteilung der zuständigen Behörden im Digitale-Dienste-Gesetz geregelt werden. Im Entwurf dieses nationalen Durchführungsgesetzes ist vorgesehen, dass die Bundesnetzagentur Koordinierungsstelle für digitale Dienste wird. Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz beschlossen, mit dem die Plattformaufsicht in Deutschland neu geregelt wird. Künftig gibt es in der Bundesnetzagentur eine zentrale Stelle, die darüber wacht, dass Onlineplattformen und Suchmaschinen die Regeln einhalten und gegen illegale Inhalte vorgehen. Die Bundesnetzagentur soll künftig eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und den anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Das Gesetz modernisiert den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland und regelt Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA. Diese können für Plattformbetreiber beispielsweise mit bis zu 6 Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden.
Quelle: PM Bundesministerium für Digitales und Verkehr v. 20.12.2023
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