Mit Blick auf die im Sommer stattfindende Fußballeuropameisterschaft fordert die Fluglärmkommission für den Frankfurter Flughafen, während der Großveranstaltungen das Nachtflugverbot strikt einzuhalten. Der in der Mediation zum Flughafenausbau erarbeitete gesellschaftliche Kompromiss eines Nachtflugverbots in der Zeit von 23 bis 5 Uhr am Standort Frankfurt dürfe nicht für sportliche und sonstige Großereignisse aufgeweicht werden, heißt es in einer nach der jüngsten Sitzung des Gremiums verfassten gemeinsamen Erklärung.
Der Vorsitzende der Fluglärmkommission, Paul-Gerhard Weiß (FDP), der in Offenbach unter anderen Flughafendezernent ist, wandte sich an den zuständigen hessischen Verkehrsminister Kaweh Mansoori (SPD). Er forderte ihn auf, für den Fall derartiger Großereignisse genau den Regeln zu folgen, die selbst während der NATO-Großübung „Air Defender“ im Jahr 2023 angewendet worden seien. Die Vorgaben zum Schutz vor gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung in der Nacht müssten in jedem Fall aufrechterhalten werden, sagte Weiß.
Hintergrund: Im Streit um den Ausbau des Flughafens hatte die hessische Landesregierung in einem Mediationsverfahren eine Nachtruhe von 23 bis 5 Uhr zugesagt. Dies ging entsprechend in den Landesentwicklungsplan 2007 ein. Im Streit um die Genehmingung weiterer Nachtflüge hatte Hess. Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel mit Urteil vom 21.8.2009 – 11 C 227/08.T und weitere – entschieden, das Land sei an seine Zusage gebunden. Diese Entscheidung wurde später vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 4.4.2012 – 4 C 9.09, 4 C 2.10, 4 C 6.10 und weitere) bestätigt.
Quelle: www.faz.net v. 19.2.2024
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