Bei Streitigkeiten mit dem Provider ist es durchaus sinnvoll, die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur hinzuzuziehen. Diese kann in sehr vielen Fällen eine einvernehmliche Lösung zwischen beiden Seiten erreichen und so letztlich viel Stress vermeiden. In mehr als der Hälfte aller zulässigen Schlichtungsverfahren haben die Parteien sich geeinigt, wie aus dem kürzlich vorgestellten Tätigkeitsbericht hervorgeht.
Die Bundesnetzagentur betreibt zwei Schlichtungsstellen – für Post und Telekommunikation. Diese bieten seit Jahren ein niederschwelliges, kostenfreies und effizientes Angebot zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Im Jahr 2023 hat die Schlichtungsstelle Telekommunikation mehr als 3.000 Streitfälle zwischen Kunden und Providern behandelt. In 2.310 Fällen wurden nach ersten Beratungen auch tatsächlich Schlichtungsverfahren eingeleitet, was etwa auch der Menge des Vorjahres entspricht. In 1.013 Fällen erreichte die Schlichtungsstelle am Ende eine gütliche Einigung. Bezogen auf die beendeten zulässigen Verfahren liegt die Einigungsquote damit bei 50 Prozent. Die Schlichtungsstelle musste 294 Schlichtungsanträge wegen Unzulässigkeit ablehnen. Bei dem größten Teil der abgelehnten Anträge trugen die Antragstellenden Streitigkeiten vor, für die die Schlichtungsstelle nicht zuständig ist. In 665 Fällen verweigerten es die Telekommunikationsunternehmen, an den Verfahren teilzunehmen.
Mehr als jeder dritte Schlichtungsantrag bezog sich auf Streitigkeiten über den Inhalt und die Umsetzung von Verträgen (39 Prozent). Weitere Schwerpunkte bildeten Störungen (20 Prozent), Rechnungsbeanstandungen (13 Prozent) und eine verminderte Datenübertragungsrate (8 Prozent). Auch Streitigkeiten, die sich auf einen Umzug, einen Anbieterwechsel, eine Sperre des Anschlusses waren Gegenstand der Anträge.
Quelle: www.WinFuture.de v. 19.2.2024
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