Die Auseinandersetzung zwischen dem SC Fürstenfeldbruck und der Stadt über die Nutzungsvereinbarung zum Sportgelände an der Klosterstraße geht in die nächste Runde. Nachdem eine außergerichtliche Einigung zwischen den beiden Parteien gescheitert ist, setzt die Verwaltung nun den Stadtratsbeschluss, den alten Nutzungsvertrag zum Jahresende zu kündigen, um.
Im April 2024 hatte der Stadtrat beschlossen, den alten Nutzungsvertrag mit dem SCF zum Jahresende 2024 zu kündigen. Der Sportclub und die Fursty Razorbacks sollten sich das Gelände künftig teilen. Während die Football-Abteilung des TuS Fürstenfeldbruck den neuen Vertrag unterzeichnet hat, verweigert die Vorstandschaft des SCF die Unterschrift. Sie geht juristisch gegen den Nutzungsvertrag vor, den sie für sittenwidrig hält.
Das Verwaltungsgericht gab im November einem Eilantrag des SCF recht. Sprich: Der alte Nutzungsvertrag gilt, bis im Hauptverfahren entschieden ist. Damit darf der SCF das Areal weiterhin alleine nutzen, die Footballer müssen an anderer Stelle trainieren. Das Gericht hatte argumentiert, dass das öffentlich-rechtliche Nutzungsverhältnis fortbesteht, da die Stadt das Sportgelände den Fußballern als öffentliche Einrichtung überlassen habe. Der privatrechtliche Teil der Vereinbarung sei dagegen ordnungs- und fristgerecht gekündigt worden.
Ursprünglich hatte das Verwaltungsgericht ein Mediationsverfahren vorgeschlagen. Daher ließ die Gemeinde die Sache zunächst ruhen. Nachdem das Gericht die Mediation nun aber abgesagt hat, hat die Verwaltung in einem zweiten Schritt den Stadtrats-Beschluss final umgesetzt. Wie es nun in der Sache weitergeht, wird das Gericht entscheiden müssen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Quelle: https://www.merkur.de v.2.6.2025
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