Im Streit um die Kündigung der AfD-Bundesgeschäftsstelle in Reinickendorf hat das zuständige Berliner Landgericht eine Verhandlung in knapp drei Monaten geplant und einen Termin für den 19. September 2025 anberaumt, berichtet die Berliner Zeitung. Hintergrund des Streits ist die AfD-Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes, wobei unter anderem die Fassade des Gebäudes mit dem Parteilogo bestrahlt worden war. Außerdem sei der Zugang zum Gebäude von der Polizei stundenlang gesperrt worden, sodass anderen Mietern der Zugang zum Haus nicht möglich war. Damit hat die AfD aus Sicht des Klägers gegen Vorgaben verstoßen. Die Partei habe weder die Hofflächen oder die Fassade gemietet, noch eine Erlaubnis des Vermieters für die Feier eingeholt. Dieser hatte der AfD anschließend fristlos gekündigt, wie das Landgericht Ende Mai mitteilte.
Die AfD weist die Vorwürfe zurück. Man werde sich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren, hieß es von der Partei, als die Klage bekannt wurde. Die AfD soll Medienberichten zufolge im Herbst 2022 mehrere Mietverträge für rund 2400 Quadratmeter Fläche und 20 Stellplätze abgeschlossen haben. Für die Büros im Nordwesten Berlins soll die Partei monatlich 42.775 Euro Kaltmiete zahlen. Die Mietverträge laufen nach Angaben der AfD bis 2027. Ob es bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht im September bleibt, ist abzuwarten. Laut FAZ strebt die AfD eine Einigung mittels Mediation an.
Quelle: www.berliner-zeitung.de und www.faz.net
Der Beitrag kann nicht kommentiert werden.