Dass es nach wie vor – trotz vieler einschlägiger Urteile des BGH – zur gängigen Praxis mancher Instanzgerichte gehört, Beweisaufnahmen zu verweigern, zeigt eine aktuelle Entscheidung des BGH: Der Kläger verlangt von der Beklagten Architektenhonorar. Die Beklagte hatte ein Grundstück erworben, auf dem sich ein als Bürogebäude genutztes Hochhaus und eine Tiefgarage befanden. Der […]