Kundenanfragen sind manchen Unternehmen sehr lästig. Durch komplizierte Kontaktformulare, teils mit Registrierungserfordernissen, versuchen sie, Kunden von einer Kontaktaufnahme abzuhalten, die Arbeitszeit und damit Geld kostet. Aus § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG ergibt sich aber die Verpflichtung, auch eine E-Mail-Adresse im Impressum anzugeben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglicht. Google machte es sich recht […]