Diese Woche geht es um eine kostenrechtliche Frage. Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Terminsvertreter BGH, Beschluss vom 26. März 2024 – VI ZB 58/22 Der VI. Zivilsenat befasst sich den unterschiedlichen Möglichkeiten zur Beauftragung eines Terminsvertreters. In einem vor dem Amtsgericht Würzburg anhängigen Rechtsstreit um Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall ließen sich die an einem anderen Ort ansässigen Prozessbevollmächtigten des […]