Im Markenrecht gilt der Grundsatz, dass einmal in der EU / im EWR mit Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebrachte Ware frei gehandelt werden darf, Markenrechte sind dann an diesen Produkte erschöpft. Der Markeninhaber darf sich nach § 24 MarkenG oder Art. 15 UMV einem weiteren Vertrieb nur dann widersetzen, wenn berechtigte Gründe hierfür […]