Mediation via Videokonferenzsystem

Dr. Annette Ehrnsperger  Dr. Annette Ehrnsperger
Rechtsanwältin, Mediatorin, SAP Deutschland

Durch die pandemie-bedingten Abstandsgebote sind Online-Mediationen inzwischen in vielen Bereichen an der Tagesordnung: Der Mediator sitzt nicht mit den Parteien physisch im selben Raum, sondern nutzt eine in der Regel eine internetbasierte Videokonferenz, um die Beteiligten virtuell am Computerbildschirm zu Mediationsgesprächen zusammen zu bringen. Viele Anbieter derartiger Videokonferenzlösungen arbeiten mit weltweit verteilten Infrastrukturen und haben ihren Firmensitz in den USA, so dass davon auszugehen ist, dass personenbezogene Daten, die im Rahmen der Videokonferenz anfallen, weltweit verarbeitet werden. Anders als bei Mediationsgesprächen vor Ort fallen die Gesprächsinhalte und u.U. am Bildschirm geteilte Inhalte nicht nur unter das Vertraulichkeitsgebot der Mediation, sondern auch in den Anwendungsbereich des europäischen Datenschutzrechts. Seit der Einführung der DSGVO gelten dort strikte Regelungen für internationale Transfers personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Der Gefährdung personenbezogener Daten durch Zugriffsbefugnisse drittstaatlicher Behörden außerhalb dieses geografischen Bereichs wird spätestens seit dem „Schrems II“ Urteil des EuGH vom Juli 2020 und darauf aufbauenden europäischen Folgebeschlüssen große Aufmerksamkeit gewidmet. Bei Verletzung geltenden Datenschutzrechts drohen nicht nur Schadensersatzforderungen der Betroffenen, sondern auch Maßnahmen der Aufsichtsbehörden bis hin zu Bußgeldern. Daher empfiehlt es sich für Mediatoren, bei der Auswahl eines geeigneten Videokonferenzdienstes besondere Vorsicht walten zu lassen. In ZKM 5/2021, 175 ff. befasse ich mich eingehend mit diesen Fragestellungen und zeige Lösungsmöglichkeiten auf.

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