Mit dem Inkrafttreten des spanischen „Effizienzsteigerungsgesetzes der Justiz“ hat Spanien bereits Anfang 2025 einen grundlegenden Paradigmenwechsel in seinem Zivilprozessrecht vollzogen: Der spanische Gesetzgeber hat den Vorrang der alternativen Streitbeilegung als allgemeinen Grundsatz festgeschrieben, um nicht zuletzt die stark beanspruchte Ziviljustiz zu entlasten. Die Reform macht die Durchführung eines ADR-Verfahrens nunmehr regelmäßig zur zwingenden Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage vor den Zivilgerichten.
Der Beitrag beleuchtet, welche ADR-Verfahren erstmals systematisch in der spanischen Rechtsordnung gesetzlich verankert wurden, und wie dieser neue Vorrang konkret ausgestaltet wird.
Zu den Verfahrensneuerungen zählen:
- Die private Schlichtung (conciliación privada): Eine eigenständige Form neben der gerichtlichen Schlichtung, bei der fachkundige Personen oder Institutionen mit einschlägigen technischen oder juristischen Kenntnissen beauftragt werden können.
- Das vertrauliche, bindende Angebot (oferta vinculante confidencial): Ein vertrauliches Angebot einer Partei zur schnellen, einvernehmlichen Beilegung eines Konflikts.
- Das Expertenvotum (opinión del experto independiente): Die Möglichkeit für Parteien, ein unabhängiges, nicht bindendes Sachverständigengutachten zu juristischen oder technischen Aspekten einzuholen.
- Die kollaborative Verhandlungsführung (derecho colaborativo): Als neues ADR-Verfahren wurden Konfliktlösungen auf der Basis der Prinzipien des „collaborative law“ eingeführt.
Die neuen Vorschriften regeln sodann das Zusammenspiel von ADR und Zivilprozess, insbesondere:
- Der grundsätzliche Vorrang außergerichtlicher Konfliktlösungen als Zulässigkeitsvoraussetzung des Zivilprozesses.
- Beweisverwertungsverbote im Zusammenhang mit ADR-Verfahren
- Unterbrechung von Verjährung und Verwirkungshemmung
- ADR-Kosten und gerichtliche Verfahrenskosten
- Vollstreckbarkeit und internationale ADR-Verfahren
Wenn Sie mehr über die prozessrechtlichen Neuerungen und die Systematik der spanischen ADR-Verfahren erfahren wollen, lesen Sie Jochen Beckmanns Länderkurzbericht „Alternative Konfliktlösungen in Spanien: Privat- und prozessrechtliche Entwicklungen“ in Heft 1/2026 der ZKM (ZKM0085507).

