Die Eltern streiten sich um den Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind. Im Verlauf der Mediation vor der Güterichterin eskaliert das Gespräch zwischen den Eltern – plötzlich erhebt die Mutter den Vorwurf häuslicher Gewalt. Bislang spielte dies im Verfahren keine Rolle. Wie ist mit einer solchen Situation umzugehen? Ist Mediation in solchen Konstellationen grundsätzlich ausgeschlossen, oder kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an?
Taucht häusliche Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren auf, stellt dies die Gerichte vor besondere Herausforderungen. Der in der sogenannten Istanbul-Konvention kodifizierte Opferschutz gewinnt an Bedeutung. Damit stellt sich auch die Frage der Mediationseignung neu. Und wie ist umzugehen mit dem häufigen Fall, dass eine Seite den Vorwurf häuslicher Gewalt erhebt und die andere Seite dies bestreitet und als prozesstaktisches Instrument bezeichnet?
In meinem ZKM-Beitrag „Mediation vor dem Hintergrund häuslicher Gewalt“ (ZKM0089816) setze ich mich mit der Frage auseinander, ob und unter welchen Voraussetzungen Mediation trotz häuslicher Gewalt möglich sein kann. Dabei geht es unter anderem um die Bedeutung des weiten Gewaltbegriffs, um unterschiedliche Formen und Intensitäten von Gewalt sowie um unterschiedliches individuelles Erleben der Beteiligten. Auch die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine selbstbestimmte Teilnahme an einer Mediation überhaupt möglich ist, steht im Mittelpunkt. Dem Mediator kommt eine besondere Verantwortung dafür zu, die Rahmenbedingungen der Mediation – insbesondere das Vorliegen einer ausreichenden Selbstbestimmungsfähigkeit und -willigkeit des Opfers – sicherzustellen. In vielen dieser Fälle – insbesondere auch in denen der ungeklärten häuslichen Gewalt – kann das Herbeiführen einer gerichtlichen Entscheidung der einzig mögliche Weg sein.
Zudem werfe ich einen Blick auf alternative Formate wie das sogenannte Berliner Modell, das mittlerweile in der Berliner Praxis etabliert ist und vor allem in Umgangsfällen eine Alternative bietet, wenn klassische Mediation an ihre Grenzen stößt.

