Seit nunmehr zehn Jahren vermittelt die söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr bei Streitigkeiten zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen. Die söp ist nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) von der Bundesregierung offiziell als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt und zudem bei der EU notifiziert. Sie arbeitet unabhängig, unparteilich und neutral. Die Schlichtungsstelle hat ihren Sitz in Berlin und beschäftigt rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Nach dem Start am 1. Dezember 2009 lag der Tätigkeitsschwerpunkt zunächst im Bereich Bahn. Heute beziehen sich die meisten Schlichtungsanträge auf den Luftverkehr: Von den rund 32.000 eingegangenen Fällen im Jahr 2018 betrafen 87% Flug, 10% Bahn, 2% Fernbus und 1% ÖPNV, Schiff und Sonstige.
Das Schlichtungsverfahren ist für Reisende kostenlos. Ein Schlichtungsantrag kann beispielsweise online über die Website der söp gestellt werden (https://soep-online.de/ihre-beschwerde.html). Voraussetzung ist, dass sich die Reisenden mit ihrem Anliegen zuvor erfolglos an das Unternehmen gewendet haben und dass sich das Unternehmen am Schlichtungsverfahren der söp beteiligt. Derzeit schlichtet die söp für rund 400 Unternehmen.
Die zunächst unverbindlichen Schlichtungsempfehlungen der söp enthalten eine juristische Prüfung und eine Abwägung der jeweils beteiligten Interessen. Neben der einfach verständlichen Darstellung der Rechtslage soll die Streitbeilegung dadurch gefördert werden, dass sich beide Parteien in der Schlichtungsempfehlung mit ihren Anliegen ausreichend gehört fühlen. Wenn sowohl der bzw. die Reisende als auch das Unternehmen mit der Schlichtungsempfehlung einverstanden sind, entsteht zwischen ihnen eine vertragliche Bindung.
Insgesamt kann die söp in rund 90 Prozent der Fälle eine einvernehmliche Lösung vermitteln. Die söp erfährt bei Reisenden, Unternehmen, Politik und Medien eine entsprechend hohe Akzeptanz.
Pünktlich zum 10. Geburtstag weitet die söp nun ihr Schlichtungsportfolio abermals aus: ab Dezember 2019 nehmen nun auch erste Reiseveranstalter und -vermittler am Schlichtungsverfahren teil.
Nähere Informationen zur söp unter www.soep-online.de.