Die Wirkung des Ende Juli 2017 von der Bundesregierung veröffentlichten Evaluationsberichtes zum Mediationsgesetz war überwiegend eine breitflächige Ernüchterung bezüglich der Entwicklung der Mediation in Deutschland. Dies ist auf der einen Seite verständlich, denn trotz mittlerweile existierender normativer Grundlage und diverser Fördermaßnahmen ist Mediation de facto (noch) nicht so etabliert, wie es sich der europäische und der nationale Gesetzgeber sowie Anhänger und Anbieter des Verfahrens versprochen hatten. Auf der anderen Seite erfassen die Betrachtungen und Erhebungen des Evaluationsberichtes bei weitem nicht alle Felder, in denen Mediationskompetenzen zum Einsatz gebracht werden; so fehlen zum Beispiel Daten zur Verbreitung der innerbetrieblichen Mediation.
Zudem sind sowohl der konzeptionelle als auch der methodische Ansatz der Evaluation substantieller Kritik ausgesetzt. Hier wirft vor allem die Beschränkung der Befragung auf die – partielle – Anbieterperspektive größtenteils verbandlich organisierter MediatorInnen und das völlige Fehlen der Einbeziehung der Nutzerperspektive die Frage nach der Repräsentativität der Befunde auf.
Deshalb wäre es vorschnell, aus dem Evaluationsbericht den Schluss zu ziehen, damit sei nun der endgültige Beleg dafür erbracht, dass all die Bemühungen um eine Förderung der Mediation letztlich als „viel Lärm um nichts“ gewertet werden müssen.
Vielmehr sollte auf den Bericht, der trotz aller Kritikpunkte den ersten Versuch einer flächendeckenden empirischen Untersuchung der Mediationsrealität in Deutschland darstellt, konstruktiv aufgebaut werden. Auch wenn das MediationsG nur eine einmalige Evaluation explizit vorsieht, sollten weitere Evaluationszyklen folgen, denen die erste Evaluation als Grundlage und Bezugspunkt dienen kann. So könnten erstmalig Vergleichsdaten generiert und Entwicklungsverläufe belegt werden. Zusätzlich könnten in zukünftigen Evaluationen noch nicht beleuchteten Mediationsfelder und Perspektiven, aufgeworfenen Fragen und Forschungsimpulse systematisch weiterverfolgt werden. Insbesondere die Auswirkungen der ZertMediatAusbV werden sich erst in den nächsten Jahren zeigen und sollten in angemessenem Abstand zum Inkrafttreten der Verordnung (nach)evaluiert werden. Angesichts der Vielzahl der denkbaren objektiven und subjektiven, quantitativen und qualitativen Erfolgs- und Qualitätskriterien für Mediation ist es zudem notwendig, im Zuge weiterer Evaluationsforschung einen expliziten und differenzierten Diskurs über die Qualitätsdefinition von Mediation zu führen.
Idealerweise sollten zukünftig nationale Evaluationen im Bereich der Mediationsgesetzgebung mit derartigen Evaluationsvorhaben auf EU-Ebene so abgestimmt werden, dass in den Mitgliedstaaten inhaltlich wie methodisch kompatible Datensätze produziert werden, die sowohl einen Vergleich bestimmter Entwicklungsaspekte als auch eine Aggregation der Daten zulassen. So würde für den Regelungsgegenstand Mediation EU-weit der zukunftsweisende Ansatz der lernenden Gesetzgebung nachhaltig gefördert.
Ausführlichere Betrachtungen der Verfasserin zum Thema finden sich in der aktuelle Ausgabe der ZKM 1/2018, 4 ff.