Erbengemeinschaften galten bislang auch für Mediatorinnen und Mediatoren als Black Box. Sie werden qua Gesetz gebildet und folgen selten den Regeln der Vernunft. Dafür sind die Interessen zwischen den einzelnen Erben zu unterschiedlich. Die einen leben in der Familienimmobilie, ohne Miete zu zahlen, die anderen wollen verkaufen; über den Kaufpreis kann man sich nicht einigen. Die meisten Erbengemeinschaften bestehen aus zwei bis vier Erben. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Familienmitglieder. Das hat die Fa. ErbTeilung in einer Studie über die Streitpotentiale in Erbengemeinschaften in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge ermittelt. Statt aber nun in der Familie nach einem Erbfall an einem Strang zu ziehen und den Nachlass im Sinne des Erblassers zu regeln, drohen Familien an aufkommenden Erbstreitigkeiten zu zerbrechen.
In 68 Prozent aller Fälle sind die eigenen Geschwister diejenigen, die durch ihre fehlende Zustimmung eine Auflösung der Erbengemeinschaft bewusst verhindern und über lange Zeit blockieren. Mit knapp zehn Prozent folgen „nicht verwandte“ fremde Streithähne, die wegen fehlender familiärer Verbundenheit keine Notwendigkeit sehen, durch ihre Mitwirkung eine zügige Auflösung der Erbengemeinschaft zu ermöglichen. Als klassischer Vertreter dieser Gruppe ist hier zum Beispiel die Stiefmutter zu nennen. In knapp 37 Prozent der Auseinandersetzungen wirft ein Bruder den Fehdehandschuh in die Erbengemeinschaft. In 31 Prozent der von ErbTeilung untersuchten Fälle geht der Streit von der/einer Schwester aus. Der jeweils überlebende Elternteil sucht dagegen nur in geringem Umfang Streit mit den weiteren Erben – die Mutter in rund vier Prozent, der Vater in zwei Prozent der Fälle. Onkel, Tante, Cousin und Cousine sorgen in 14 Prozent der Fälle für Zwist in den Familien. Auf den ersten Blick überrascht das Ergebnis, weil man vermuten könnte, dass Fremde am häufigsten Streitigkeiten in den Familienverband bringen würden. Doch bei genauerer Betrachtung brechen in vielen Familien mit dem Tod des Familienoberhaupts alte Wunden wieder auf, die zu Lebzeiten des Erblassers unter den Tisch gekehrt wurden.
Die Studie „Wenn der Nachlass zum Zankapfel wird“ kann auf der Website des Deutschen Instituts für Altersvorsorge heruntergeladen werden, Kurzlink https://ottosc.hm/WqqR0
Foto: Andrii Yalanskyi/shutterstock.com
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