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Nov 14

Arbeitsgericht hebt Hausverbot gegen Betriebsratsvorsitzenden auf – Parteien einigen sich auf Mediation

  • 14. November 2025
  • Ausgabe 6/2025

Ein monatelanger Konflikt bei Stöger Automation im Königsdorfer Gewerbegebiet hat eine entscheidende Wendung genommen: Das Arbeitsgericht München erklärte das Hausverbot gegen den Vorsitzenden des Betriebsrates für rechtswidrig und gab damit einem Antrag auf einstweilige Verfügung statt. Der Betriebsratsvorsitzende darf das Firmengelände wieder betreten.

Der Streit zwischen der Unternehmensleitung und der Arbeitnehmervertretung war im Spätsommer 2025 eskaliert – ausgelöst durch Differenzen über Kurzarbeit und Schichtpläne. Die Geschäftsführung reagierte mit einem Hausverbot, eine drastische Maßnahme, die in der Arbeitswelt selten Anwendung findet. Die Belegschaft zeigte deutlichen Widerstand: Rund 70 Mitarbeiter, Gewerkschafter und Sympathisanten demonstrierten für die Rücknahme der Sanktionen und für eine faire und respektvolle Kommunikation.

Das Arbeitsgericht München hat nun eine klare Entscheidung getroffen und das Hausverbot für rechtswidrig erklärt. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Betriebsräten und betont ihre zentrale Rolle im deutschen Arbeitsrecht. Besonders bemerkenswert: Beide Parteien haben sich auf eine Mediation verständigt. Mit externer Moderation sollen die verhärteten Fronten aufgeweicht und eine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit geschaffen werden.

Die IG Metall Weilheim, vertreten durch Karl Musiol, unterstützt den Prozess aktiv. Ziel ist eine nachhaltige Lösung durch intensive Gespräche unter professioneller Begleitung.

Quelle: merkur.de v. 05.09.2025

Bild: shutterstock.com / Robert Kneschke

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Redaktion ZKM

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