Die bayerischen Sozialgerichte verzeichnen weiterhin deutlich steigende Verfahrenseingänge. Im ersten Halbjahr 2026 lagen die Eingänge bei den sieben bayerischen Sozialgerichten in erster Instanz rund 26 % über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Besonders stark stiegen die Eingänge in den Bereichen Krankenversicherung (plus 35 %), Arbeitslosengeld (plus 47 %) sowie Bürgergeld/Grundsicherung für Arbeitssuchende (plus 60 %). Die Verfahren des Eilrechtsschutzes haben sich insgesamt mehr als verdoppelt. Auch in der Berufungsinstanz erhöhten sich die Eingänge um fast 20 %.
Die Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts, Dr. Edith Mente, sieht die Entwicklung mit Sorge. Die hohe Verfahrensdichte binde erhebliche personelle und organisatorische Ressourcen. Insbesondere die gestiegene Zahl von Anträgen im Eilrechtsschutz führe dazu, dass bei anderen Klagen mit Verzögerungen zu rechnen sei.
Als eine weitere Entwicklung nennt das Bayerische Landessozialgericht den zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz durch Klägerinnen und Kläger, die nicht anwaltlich vertreten sind. Nach Einschätzung von Mente führe die Nutzung von KI im Sozialrecht teilweise zu widersinnigen Klagen und Anträgen, die von den Gerichten gleichwohl bearbeitet werden müssten. Dies binde zusätzliche Ressourcen und erschwere die zeitnahe Bearbeitung anderer Verfahren.
Das Landessozialgericht weist zugleich darauf hin, dass auch aus anderen Bundesländern ähnliche Entwicklungen berichtet würden. Als mögliche Ursachen für die steigenden Eingangszahlen werden unter anderem die alternde Gesellschaft, die wirtschaftliche Entwicklung und bevorstehende Rechtsänderungen, insbesondere im Renten- sowie Kranken- und Pflegeversicherungsrecht, genannt.
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht, Pressemitteilung 10-2026
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