Grenzüberschreitende Sachverhalte im Verhältnis Deutschland-Schweiz führen mitunter, aufgrund unterschiedlicher Qualifikation durch die involvierten Steuerbehörden, zu internationalen Doppelbesteuerungen. Dabei wird eine steuerpflichtige Person oder Gesellschaft für einen bestimmten Sachverhalt in der gleichen Steuerperiode für die gleichen Einkünfte in Deutschland und gleichzeitig in der Schweiz besteuert. Zwecks Vermeidung solcher internationalen Doppelbesteuerungsfälle sieht das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland zwei Streitbeilegungsmechanismen vor, das Verständigungs- und das Schiedsverfahren.
Dem Vernehmen nach sind im Jahre 2019 insgesamt 94 Begehren um Einleitung eines Verständigungsverfahrens im Verhältnis Deutschland-Schweiz gestellt worden, wovon 26 Begehren die Bestimmung von Verrechnungspreisen betraf. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 20 Monate, 23 Monate für Verrechnungspreisfälle und 20 Monate für übrige Fälle.
Obwohl sich die involvierten Steuerbehörden regelmäßig im Rahmen von Verständigungsverfahren bei bestimmten Sachverhalten auf eine Lösung einigen, ist ein Einigungszwang nicht vorgesehen. Dies kann mitunter dazu führen, dass bei eingeleiteten Verständigungsverfahren zwischen der Schweiz und Deutschland keine Einigung erzielt wird und für den betroffenen Steuerpflichtigen eine Doppelbesteuerung verbleibt. Zwecks Vorbeugung einer endgültigen Doppelbesteuerung mangels Einigung im Rahmen eines Verständigungsverfahrens wurde im Jahre 2010 eine Schiedsklausel ins Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland aufgenommen
Einigen sich die zuständigen Behörden in der Schweiz und Deutschland nicht innerhalb von 3 Jahren seit Einleitung des Verständigungsverfahrens, kann der Fall einem Schiedsgericht zur endgültigen Beurteilung unterbreitet werden. Der Entscheid des Schiedsgerichts stellt eine Verständigungsvereinbarung im eigentlichen Sinn dar und führt dazu, dass der betroffene Steuerpflichtige keine internationale Doppelbesteuerung zu tragen hat. Das Schiedsgericht im Verhältnis Deutschland-Schweiz hat eine erzieherische Wirkung und stellt sicher, dass Verständigungsverfahren in jedem Fall zu einer Lösung führen. Die involvierten Steuerbehörden können den jeweiligen Fall nicht aus den Händen bzw. an Dritte übergeben, sondern müssen während der vorgesehenen drei Jahre selbst eine Einigung erzielen.
Quelle: www.handelskammerjournal.ch v. 21.10.2023
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