Die Mediationsstelle der Handelskammer Bozen meldet einen Zuwachs an erfolgreich gelösten Streitfällen aufgrund der letzten Justizreform in Italien. Bei der Mediationsstelle der Handelskammer Bozen werden sowohl freiwillige als auch vom Gesetz vorgesehene Pflichtmediationen durchgeführt. Seit dem 1. Juli 2023 erweitert das Cartabia-Gesetz zur Reform der Justiz die Pflichtmediation auf zusätzliche Bereiche der Wirtschaft und schaffte die bislang kostenlosen Erstgespräche ab (ausführlich zur Cartabia-Reform s. Pesca ZKM 2024, 4 ff.) Die Anwesenheit der Parteien ist ausreichend, damit ein Mediationsverfahren formal eröffnet werden kann. Eine unentschuldigte Abwesenheit wird seitdem gerichtlich sanktioniert. Es zeichnet sich ab, dass dadurch wesentlich mehr Streitfälle der Mediationsstelle Lösungen erzielen, womit unnötige Gerichtsprozesse vermieden werden können.
Die Mediationsstelle der Handelskammer prognostiziert, dass 31 Prozent der im Jahr 2023 begonnenen Mediationsverfahren erfolgreich gelöst werden können. Dies ist ein Zuwachs von über zehn Prozent im Vergleich zu 2021. Zudem stieg die Zahl der Verfahren auf 408 im Jahr 2023. Dies sind über 60 Verfahren mehr als im Vorjahr. Eine Pflichtmediation war bisher vom Gesetz in erster Linie für dingliche Rechte, Leihverträge, Teilung, Betriebsverpachtung, Erbfolge, Familienabkommen sowie Miet- und Pachtverträge vorgesehen. Die häufigste Ursache der behandelten Streitfälle in Südtirol sind Erbschaften. Der zweithäufigste Streitgegenstand sind dingliche Rechte, wie beispielsweise Eigentumsrechte an Grundstücken oder das Wegerecht.
Quelle: www.suedtirolnews.it v. 22.4.2024
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