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Mai 12

Bistum Regensburg verweigert außergerichtliche Einigung im Missbrauchsfall Podszus

  • 12. Mai 2026
  • Ausgabe 3/2026

Im Schadensersatzverfahren des ehemaligen Domspatzen Matthias Podszus gegen das Bistum Regensburg ist eine gütliche Einigung endgültig gescheitert. Podszus, heute 43 Jahre alt, fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz in sechs- bis siebenstelliger Höhe. Er berichtet von massiven körperlichen, psychischen und sexualisierten Misshandlungen in der Domspatzenvorschule Pielenhofen zwischen 1991 und 1993, darunter Vergewaltigungen durch den damaligen Schulleiter Johann Meier.

Nachdem außergerichtliche Gespräche gescheitert waren, verhandelt das Landgericht Regensburg den Fall. Beim ersten Termin am 27. März drängte Richterin Adda Trautsch auf eine außergerichtliche Lösung und schlug eine Mediation durch einen Güterichter vor. Angesichts der sensiblen Inhalte könne ein vertrauliches Verfahren sinnvoll sein. Die Einwände der Bistumsanwältin, es gehe um grundsätzliche Rechtsfragen, wies die Richterin zurück: Jeder Fall sei individuell, eine höchstrichterliche Klärung daher nur begrenzt übertragbar.

Während Podszus Gesprächsbereitschaft signalisierte, lehnte das Bistum eine Mediation in einem knappen Schreiben endgültig ab. Man beharre darauf, dass das Verfahren Rechtsfragen aufwerfe, „welche einer Klärung zugeführt werden müssen“. Ohne Einigung wäre eine Urteilsverkündung für den 21. Mai vorgesehen.

Beobachter werten das Vorgehen des Bistums als Signal an andere Betroffene, die über gerichtliche Schritte nachdenken. Podszus’ Anwalt kritisierte, die Kirche betone öffentlich Bedauern, verweise im Prozess aber auf Verjährung. Das Verhalten wird als Versuch interpretiert, Ansprüche über die bestehenden freiwilligen Leistungen hinaus grundsätzlich abzuwehren.

Quelle: regensburg-digital.de 27.04.2026

Bild: ©romaset – stock.adobe.com

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Redaktion ZKM

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