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Mai 12

Neue Ombudsstelle eingerichtet: Entschädigungsregelung für Missbrauchsbetroffene in Spanien in Kraft

  • 12. Mai 2026
  • Ausgabe 3/2026

Spanien hat die bereits beschlossene staatliche Ombudsstelle für Entschädigungen bei sexuellem Missbrauch im kirchlichen Umfeld nun formal eingerichtet. Regierung, Bischofskonferenz und Ordensobernkonferenz (CONFER) haben die notwendigen Verfahrensprotokolle unterzeichnet – damit kann das neue Verfahren starten.

Der Mechanismus richtet sich an Betroffene, deren Fälle verjährt sind, deren Täter verstorben sind oder die ihre Ansprüche nicht direkt gegenüber der Kirche geltend machen möchten. Seit dem 15. April 2026 können sie ihre Forderungen über eine staatliche Bearbeitungsstelle einreichen. Diese leitet die Fälle an die Betroffenenabteilung des Ombudsmanns weiter, die einen Entschädigungsvorschlag erarbeitet. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet zunächst eine gemeinsame Kommission unter Beteiligung von Betroffenenverbänden; bleibt auch dort ein Konsens aus, fällt der Ombudsmann die endgültige Entscheidung. Die Kirche hat zugesichert, diese Entscheidungen zu respektieren.

Die Kirchenvertreter betonen, das Verfahren sei notwendig, weil viele Betroffene den Bistümern nicht vertrauten. Kritik kommt jedoch weiterhin von Betroffenenverbänden, die klare Bewertungskriterien und feste Entschädigungsskalen fordern. Die Kirche lehnt solche Skalen ab und verweist auf Einzelfallentscheidungen, die sich an spanischer Rechtsprechung und europäischen Vergleichsfällen orientieren sollen.

Trotz offener Punkte bewerten Betroffenenorganisationen das neue System positiv. Hervorgehoben wird insbesondere die unabhängige Entscheidungsbefugnis des Ombudsmanns sowie die Zusage der Bischofs- und Ordenskonferenz, als Garantinnen der Wiedergutmachung einzutreten, falls einzelne Diözesen oder kirchliche Einrichtungen ihrer Verantwortung nicht nachkommen.

Quelle: katholisch.de 31.03.2026

Bild: ©alswart – stock.adobe.com

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Redaktion ZKM

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