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Mai 12

Commercial Courts sind den Qualitätsnachweis noch schuldig

  • 12. Mai 2026
  • Ausgabe 3/2026

Ein halbes Jahr nach der Etablierung beeindruckt das Bundesland Hessen mit 60 neuen Verfahren und 840 Millionen Euro Streitwert am Frankfurter Commercial Court und der Commercial Chamber nach knapp einem halben Jahr als „Erfolg“. Zuvor hatte Hamburg verkündet, das bundesweit erste Urteil eines Commercial Courts gesprochen zu haben.

Mit dem am 1. April 2025 in Kraft getretenen Justizstandort-Stärkungsgesetz ermächtigte der Gesetzgeber die Bundesländer, an Land- und Oberlandesgerichten spezialisierte Spruchkörper für Wirtschafts- und Handelsstreitigkeiten als sogenannte Commercial Chambers oder Commercial Courts einzurichten. Schon elf von 16 Bundesländern haben davon Gebrauch gemacht. Doch Marcus Jung, Redakteur der FAZ, legt in einem Kommentar die Finger in die Wunde. Ob Deutschland wirklich so viele unterschiedliche Spezialkammern brauche, werde sich früher stellen, als mancher Justizverwaltung lieb sei.

Der Innovationsdruck sei vor allem dem massiven Rückgang an Zivilklagen geschuldet. Unternehmen seien zu privaten Schiedsgerichten abgewandert und das internationale Angebot sehr groß. Vielleicht wäre es besser gewesen, wenn sich die Justiz ein Beispiel an den Patentgerichten München, Mannheim und Düsseldorf orientiert hätten, statt sich gegenseitig Konkurrenz zu machen. Wegen der großen Qualität der deutschen Patentgerichte suchten auch ausländische Unternehmen den deutschen Justizstandort auf. Diesen Qualitätsnachweis müssen sich laut Jung die Commercial Courts unabhängig von der Bedarfsfrage erst noch erarbeiten. Andererseits sei es zu begrüßen, dass sich auch deutsche Richter in die Unternehmenswelt einbringen und eine Alternative zu den Schiedsverfahren anbieten.

Quelle: faz.net v. 21.3.2026

Bild: klauscook / shutterstock.com

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Redaktion ZKM

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