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Mai 12

Bundesregierung lehnt verpflichtende Teilnahme an touristischen Schlichtungsverfahren ab

  • 12. Mai 2026
  • Allgemein

Die Bundesregierung hat am 6. März 2026 ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu „Außergerichtlichen Schlichtungsstellen im Tourismus“ vorgelegt (BT‑Drucksache 21/4247). Die Anfrage selbst (BT‑Drucksache 21/3984) wurde am 19. Februar 2026 veröffentlicht und zielte darauf ab, zu klären, welche Maßnahmen die Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene zur Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung im Tourismussektor ergreift. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, es sei „grundsätzlich wünschenswert“, wenn sich mehr Reiseunternehmen freiwillig an Schlichtungsverfahren beteiligen würden, sehe jedoch keinen Anlass für verpflichtende Vorgaben. Auch auf EU‑Ebene enthalte der aktuelle Kompromiss zur Reform der Pauschalreiserichtlinie keine Pflicht zur ADR‑Teilnahme; vorgesehen seien lediglich strengere Fristen für die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden (7‑Tage‑Eingangsbestätigung, 60‑Tage‑Antwortfrist).

Bemerkenswert ist die politische Einordnung: Trotz der seit 2013 kontinuierlich steigenden Zahl von Schlichtungsverfahren im Bereich der Fluggastrechte sieht die Bundesregierung keinen legislativen Handlungsbedarf, um die Strukturen der außergerichtlichen Streitbeilegung im Tourismus auszubauen oder zu stärken. Die Antwort verweist auf die bestehende freiwillige Beteiligung der Branche und verzichtet auf eine Bewertung, ob diese aus Verbrauchersicht ausreicht. Die Grünen hatten in ihrer Anfrage ausdrücklich nach möglichen Reformschritten gefragt, um die Effektivität und Verbindlichkeit der ADR‑Verfahren zu erhöhen.

Quelle: BT-Drs. 21/3984 und BR-Drs. 21/4247

Bild: ©Kyryl Garlov – stock.adobe.com

 

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