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Jul 14

Wenn der Schiedsrichter Chat GPT & Co. nutzt: Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen halluzinierender KI

  • 14. Juli 2026
  • Ausgabe 4/2026

Ein Schiedsrichter, der KI-generierte Quellen zitiert, die es nie gab – und ein Gericht, das den Schiedsspruch deshalb aufhebt: Was wie ein Lehrbeispiel aus einem Legal-Tech-Seminar klingt, ist in Kanada Realität geworden. Bislang traf es vor allem Anwälte und Sachverständige, die wegen KI-Halluzinationen sanktioniert wurden. Nun rückt ein Schiedsgericht wegen KI-Nutzung in den Fokus. Die Entscheidung könnte über Kanada hinaus Signalwirkung entfalten – auch in Deutschland, prognostizieren die Anwälte Dr. David Quinke, Dr. Stephan Kreifels und Dr. Alexander Daber auf der Website von Gleiss Lutz.

Gegenstand des Schiedsverfahrens war die Zahlungsforderung einer Klinik in Höhe von rund 1,2 Mio. CAD gegen eine öffentliche Einrichtung des Gesundheitswesens der Provinz Québec für Leistungen aus den Jahren 2019 bis 2022. Das Schiedsgericht wies die Klage wegen Versäumung einer Ausschlussfrist ab. Die Klägerinnen beantragten im November 2025 die Aufhebung des Schiedsspruchs, u. a. mit dem Argument, es bestünden starke Anhaltspunkte dafür, dass die Begründung unter Nutzung einer halluzinierenden KI verfasst wurde: Sämtliche Rechtsquellen, auf die der Schiedsspruch gestützt werde, seien das Ergebnis einer halluzinierenden KI.

Das kanadische Gericht, das sich mit dem Aufhebungsantrag befasste, bestätigte den Vorwurf der Klägerinnen und stützte die Aufhebung auf Art. 646 Nr. 3 des Code de procédure civile von Québec. Die Norm sieht – ähnlich wie Art. V Abs. 1 lit. d UNÜ – die Aufhebung eines Schiedsspruchs vor, wenn die auf das vereinbarte Schiedsverfahren anzuwendenden Regeln nicht eingehalten wurden. Das Gericht monierte den intuitu personae-Charakter der Schiedsgerichtsbarkeit. Ein Schiedsrichter werde gerade wegen seiner persönlichen Expertise und Urteilskraft gewählt. Wenn nun die inhaltliche Begründung an ein KI-Tool delegiert werde, ohne das Ergebnis hinreichend geprüft zu haben, verstoße das gegen den Grundsatz delegatus non potest delegare und verletze im Übrigen die Vertraulichkeit der Beratung.

Entscheidend sei, dass die Verantwortung für die Begründung beim Entscheidungsträger verbleibe. Ob der Einsatz von KI zur Aufhebung führen könne, hänge vom Einzelfall ab. Im vorliegenden Fall sei der Verstoß erheblich gewesen. Der Schiedsspruch enthalte zahlreiche Halluzinationen. Ein angeblicher Fachartikel sei ebenso unauffindbar wie drei zitierte Gerichtsentscheidungen und ein zitierter Schiedsspruch. Diese halluzinierten Verweise stünden im Zentrum der Begründung des Schiedsrichters. Sie bildeten die einzigen juristischen Verweise, die als rechtliche Stütze für den Schiedsspruch herangezogen wurden.

Wie würde ein deutsches Oberlandesgericht einen vergleichbaren Sachverhalt bei deutschem Schiedsort beurteilen? Nach § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d ZPO kann ein Schiedsspruch aufgehoben werden, wenn „die Bildung des Schiedsgerichts oder das schiedsrichterliche Verfahren einer Bestimmung dieses Buches oder einer zulässigen Vereinbarung der Parteien nicht entsprochen hat und anzunehmen ist, dass sich dies auf den Schiedsspruch ausgewirkt hat“. Die Norm geht ebenso wie Art. 646 Nr. 3 des Code de procédure civile auf Art. 34 Abs. 2 lit. a iv) UNCITRAL-Modellgesetz (ähnlich: Art. V Abs. 1 lit. d UNÜ) zurück. Schon deshalb dürfte die kanadische Entscheidung für deutsche Schiedsverfahren Signalwirkung haben.

Quelle: gleisslutz.com v. 25.06.2026

Bild: ©phonlamaiphoto – stock.adobe.com

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Redaktion ZKM

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